Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind in Deutschland nur in Ausnahmefällen gesetzeskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden und die ausgeprägt langen Ladenöffnungszeiten im Bundesland Berlin teilweise für verfassungswidrig erklärt. Informativ ist ein Vergleich der bundesdeutschen Regelung mit anderen europäischen Staaten und den Vereinigten Staaten.
In Großbritannien gelten Regelungen, die von der Ladengröße abhängig sind: Seit 1994 dürfen kleinere Läden in England und Wales am Sonntag rund um die Uhr öffnen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 280 Quadratmetern dürfen ihre Türen hingegen nur zwischen 10 und 18 Uhr öffnen. In Großstädten wie London führt dies in Haupteinkaufsstraßen wie der Oxford Street regelmäßig zu Überfüllungen. In Schottland können Geschäfte selbst bestimmen, ob und wie lang sie am Sonntag ihre Türen öffnen.
In Spanien sind die Läden stets am ersten Sonntag eines Monats geöffnet. Im August dürfen Geschäfte zudem auch am letzten Sonntag des Monats ihre Waren anbieten sowie im Dezember an sämtlichen Sonntagen.
In den Vereinigten Staaten sind Ladenöffnungszeiten weitgehend unreguliert und richten sich nach den Kundenwünschen, der jeweiligen Geschäftsstrategie oder der Größe der Stadt. In Metropolen wie New York oder Los Angeles haben Drogerien und Supermärkte rund um die Uhr geöffnet.
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