Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband untersagt, das Kreuzfahrtschiff "MS Deutschland" in die Hotelkategorie "Fünf Sterne Superior" einzustufen. Dies gilt zumindest so lange, wie keine spezifischen
Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe vorlägen, heißt es in dem Urteil.
Das Schiff der Reederei Peter Deilmann hatte die
Dehoga-Auszeichnung im April 2005 verliehen bekommen und darf sich als einziges Kreuzfahrtschiff mit den fünf Hotelsternen schmücken. Gegen diese hotelgleiche Einstufung hatte die Reederei Hapag-Lloyd aus Hamburg geklagt. Der Hotelverband Deutschland in Berlin plant, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Das Landgericht begründete seine Entscheidung einer unzulässigen Zertifizierung unter anderem damit, daß die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe vergebe, die nicht unter deutscher Flagge fahren. Unter ausländischer Flagge fahren zum Beispiel die Clubschiffe von Marktführer Aida Cruises, die in Italien registriert sind. Bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten ist es die Flagge der Bahamas.
Darüber hinaus seien die Abmessungen der Kabinen der "MS Deutschland" nicht so groß, wie es von Hotelzimmern der Kategorie "Fünf Sterne Superior" an Land gefordert wird.
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spiegel.de