Japan hat zum ersten Mal die Hinrichtungskammer des Landes präsentiert. Bei einem Rundgang konnten Journalisten den Raum filmen, in dem die zum Tode verurteilten hingerichtet werden. Ein rotes Quadrat auf dem Boden markiert die Stelle der Falltür. Die Schlinge wurde für den Fototermin entfernt.
Seit dem Zweiten Weltkrieg fanden die in Japan durchgeführten Hinrichtungen im Geheimen statt. Man wußte, daß die Todesstrafe durch Erhängen vollstreckt wurde, aber es wurde bisher darüber geschwiegen, wie die Hinrichtung im Detail durchgeführt wurde.
Die Presse bekam auch den Raum zu sehen, in dem der Gefangene seine letzten Momente verbringt. Im Zimmer mit zwei Bänken und einer Buddha-Statue kann der Delinquent sogar mit einem geistlichen ein Gespräch führen. Laut einem japanischen Journalisten roch das Zimmer nach Weihrauch.
Auch der Raum des Henkers war zugänglich. In dieser strengen Kammer sind drei Tasten an der Wand montiert. Drei Menschen drücken die Tasten gleichzeitig, aber nur einer von ihnen löst tatsächlich den Mechanismus der Falltür aus. Dadurch ist nie genau bekannt, wer den Tod wirklich verursacht hat.
Trotzdem gibt es immer noch genügend Geheimnisse: die Journalisten wurden in einem verdunkelten Bus an einen geheimen Ort in Tokyo gefahren. Ausländischen Nachrichtenagenturen, die versucht hatten, am Busuch der Hinrichtungsstätte teil zu nehmen, wurde aus unerfindlichen Gründen die Mitfahrt verweigert.
Die japanische Justizministerin Chiba organisierte die seltsame Tour, um eine öffentliche Debatte über die Todesstrafe zu initiieren. Sie selbst ist gegen die Todesstrafe, aber achtzig Prozent der Japaner unterstützten die Verurteilung zum Tode.
Derzeit befinden sich 107 Häftlinge im Todestrakt. Die jüngste Ausführung fand im Juli statt, als zwei Sträflinge gehängt wurden. Ministerin Chiba war dabei anwesend und präsentierte ihre Funktion.
Es gibt viel internationale Kritik an der Todesstrafe in Japan, weil nicht im Voraus den Verurteilten bekannt gegeben wird, wann die Hinrichtung stattfinden wird. Rechtsanwälte und Verwandte werden auch nur informiert, wenn das Urteil bereits vollstreckt wurde.
Quelle:
NOS